19. April 2024

Richtig Parken kann helfen Leben zu retten

Kennen sie sich beim Thema Parken aus? Jeden Tag aufs Neue gibt es unnötige Behinderungen durch gedankenlos abgestellte Fahrzeuge in unserer Stadt. Engstellen sorgen nicht nur für Behinderungen im Straßenverkehr, sondern können im Ernstfall auch für Rettungsdienst und Feuerwehr zu einem Hindernis werden. Gerade im Notfall kommt es auf jede Sekunde an.  In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen die wichtigsten Abstände und Regeln, die jeder Fahrzeuglenker kennen sollte.

„Niemand darf am Vorankommen behindert werden. Das gilt auch und vor allem für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, denen im Notfall jeder freie Fahrt ermöglichen sollte. Schon alleine im eigenen Interesse. Schließlich kann auch Ihre Familie oder gar Sie selbst dringend irgendwann auf Hilfe angewiesen sein“, betont Feuerwehrsprecher Benjamin Thoran. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass falsch oder gedankenlos abgestellte Fahrzeuge immer wieder -auch die Feuerwehr- an der Durchfahrt hindern und die Straße blockieren. Viele vergessen, dass ein LKW breiter ist als ein Auto. Besonders in Seitenstraßen hat die Feuerwehr mit ihren Einsatzfahrzeugen immer wieder völlig unnötigerweise damit zu kämpfen.

Im Notfall greift die Feuerwehr dann zu drastischen Mitteln, doch das kostet Zeit. Wird die Feuerwehr oder der Rettungsdienst im Durchkommen behindert, winken Geldbuße und auch Punkte in Flensburg. Je nach Grad der Behinderung fällt die Höhe der Strafe unterschiedlich aus. Damit es erst gar nicht so weit kommt, haben wir die wichtigsten Abstände und Regeln für sie übersichtlich zusammengefasst.

In jeder Straße muss eine Durchfahrbreite von mind. 3,05 Metern vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, darf dort kein Fahrzeug abgestellt werden. Wichtig: Gemessen wird die tatsächlich zur Verfügung stehende Breite für die Durchfahrt eines weiteren Fahrzeuges. Also Spiegel einklappen.

Der Abstand zwischen versetzt parkenden Fahrzeugen muss so groß sein, dass ein LKW ungehindert hindurchfahren kann. 10 Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen sind ein guter Richtwert. Bedenken Sie: LKW müssen zum Durchfahren der Kurven zur Außenseite hin ausholen. Das braucht Platz.

5 Meter (gerne auch etwas mehr) Abstand ist Pflicht, damit größere Fahrzeuge überhaupt um die Kurve kommen, ohne rangieren zu müssen. Gemessen wird der 5-Meter-Raum von den Schnittpunkten der Bordsteinkanten aus. Das Parken ist in diesem Bereich nicht zulässig. Durch das Parken auf der gegenüberliegenden Seite darf die Durchfahrtsbreite natürlich nicht so klein werden, das Behinderungen auftreten.

Bei Kurven gilt ähnliches: In engen und unübersichtlichen Kurven ist das Parken generell nicht erlaubt. Auch hier gilt die 5 Meter Abstandsregel, die auch bei Kreuzungen und Einmündungen Gültigkeit hat. Besitzt die Straße einen baulich angelegten Radweg, sind sogar bis zu 8 Meter Abstand vom Scheitelpunkt geboten.

Denken Sie dran: Parkende Fahrzeuge können das Eintreffen der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte unnötig stark verzögern. Und das kann unter Umständen Folgen haben. Nicht nur menschlich, sondern auch juristisch möchte niemand freiwillig Verantwortung für entstandene Schäden und das auftretende Leid auf sich nehmen. Kommen Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, stehen Fahrzeugführer, welche Rettungskräfte am Vorankommen behindert haben, im Fokus der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Illustrationen: Thoran/ FF Bruchköbel

Den Aktionsflyer können Sie als PDF bei unserer Pressestelle erhalten. Schreiben Sie uns: pressestelle@feuerwehren-bruchkoebel.de

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