19. April 2024

26.07.2019 Verbot von offenem Feuer auf städtischen Anlagen

(sb/ sys) Das Grillen und das Entzünden von Feuer ist aufgrund der trockenen und heißen Witterung ab sofort auf sämtlichen städtischen Anlagen der Stadt Bruchköbel untersagt worden. Es wird vom zuständigen Ministerium von einer hohen Waldbrandgefahr ausgegangen. Viele der Freizeitanlagen liegen im oder unmittelbar am Wald. „Schon der kleinste Funke genügt, um verheerende Folgen für die Grünanlagen anzurichten und großen Schaden herbeizuführen“, begründet Bürgermeister Günter Maibach seine Entscheidung. Auch in den meisten Gemeinden im MKK darf bis auf Weiteres weder auf offenen Flächen gegrillt noch Feuer entzündet werden.

Grundlegene Tipps zur aktuellen Wald- und Flächenbrandgefahr:

  • Melden Sie Wald- oder Flächenbrände schnellstmöglich über den Notruf 112!
  • Versuchen Sie den Brandort möglichst genau zu beschreiben. Bei der Orientierung können beispielsweise Forstrettungspunkte (MKK mit Zahl) helfen.
Rettungspunkte im Wald südlich von Bruchköbel. Vor Ort finden Sie grüne Schilder mit dem Kürzel „MKK“ und einer Nummer. Quelle: http://www.geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=35
  • Weisen Sie Rettungskräfte vor Ort ein, machen Sie sich dafür deutlich bemerkbar.
  • Halten Sie als Führer von Kraftfahrzeugen Wald-, Forst- und Feldwege frei. Die Durchfahrtsbreite für Feuerwehrfahrzeuge muss mindestens 3,05 Meter betragen.
  • Parken Sie nicht vor Schranken, Pollern oder in Zufahrten.
  • Stellen Sie ihr Fahrzeug nicht im Gras oder Gestrüpp ab, der heiße Katalysator kann den Bereich unter dem Fahrzeug in Brand setzen.
  • Raucher sollten ihre Zigarettenkippen weder im Grünstreifen der Fahrbahn noch irgendwo im Wald entsorgen (gilt übrigens grundsätzlich immer).
  • Auch wenn Sie einen Entstehungsbrand erfolgreich bekämpfen konnten, sollten Sie die Feuerwehr über den Brand informieren.

Foto: Beispielbild