29. März 2024

08.11.2020 Unklare Rauchentwicklung

(bt) Anrufer meldeten um 16:44 Uhr eine unklare Rauchentwicklung in der Troppauer Straße. Der ebenfalls zur Einsatzstelle ausgerückte diensthabende Stadtbrandinspektor stellte an der gemeldeten Örtlichkeit einen Kleinbrand in einem Garten fest. Bewohner eines dortigen Einfamilienhauses hatten dort Grünabfälle verbrannt. Da das Verbrennen von Müll und Grünschnitt innerhalb der Wohnbebauung nicht zulässig ist, wurde das Feuer kurzerhand von der Feuerwehr gelöscht. Nach wenigen Minuten waren die Einsatzkräfte wieder auf der Rückfahrt zur Wache.

Foto: Archivbild

Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen in Wohngebieten generell aufgrund der Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung untersagt ist. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert das „Bundes-Immissionsschutz Gesetz“ kurz „BimSchG“. „Wer trotzdem Feuer macht muss damit rechnen, dass er die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr in Rechnung gestellt bekommt und die Flammen umgehend löschen muss“, erklärte ein Sprecher der Feuerwehr. Außerdem können je nach schwere des Verstoßes auch Bußgelder seitens des Gesetzgebers zum tragen kommen. Die Verwendung eines Grills bedarf keiner Genehmigung.

Weitere Hintergrundinformationen: Regierungspräsidium Kassel